Partikelfiltrierende FFP2 oder 3-Masken sind nach Angaben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Teil der persönlichen Schutzausrüstung und unterliegen der EU-Verordnung EU 2016/425. Der Hinweis auf die Norm EN 149 muss auf der Maske zu finden sein. Gleiches gilt für die Schutzklasse (in diesem Fall FFP2) sowie für Daten zur Mindesthaltbarkeit.
Entscheidend für die Güte der Maske ist die CE-Kennzeichnung, und zwar mit der vierstelligen Prüfnummer. Anhand dieser lässt sich nachverfolgen, wer die Maske normgerecht getestet hat. „Fehlt diese Zahl, sollten Sie von dem Produkt Abstand nehmen“, so die BGHW. Statt FFP2 finden sich auf vielen Masken andere Schutzklassen. So bezeichnet KN95 den chinesischen, N95 den US- und P2 den australischen Standard, die gegenüber FFP2 als gleichwertig gelten.
Ob die CE-Kennzeichung keine Fälschung ist und das Produkt tatsächlich normgerecht geprüft wurde, lässt sich im Internet
HIER und
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