Halten sich Autofahrer in Wörrstadt an Kurzzeitparken?
Ein Wörrstädter Apotheker weist die Verbandsgemeinde mehrmals darauf hin, dass das Kurzzeitparken in der Pariser Straße nicht beachtet würde – bekommt aber keine Antwort.
Von Bastian Hauck
Reporter Rheinhessen Süd
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Vor der Adler-Apotheke darf man maximal zwei Stunden parken – doch halten sich wirklich alle daran? Foto: BK/Schmitz
Dieses Schild weist auf das Kurzzeitparken hin. Foto: Hauck
Das Gebiet rund um den Wörrstädter Neunröhrenplatz ist verkehrsberuhigte Zone. Foto: Bastian Hauck
Hier dürfen Autofahrer höchstens zwei Stunden parken. Foto: Bastian Hauck
Geschäftsmann Andreas Hohe klagt, dass Autofahrer sich nicht an die Kurzzeitparken-Regelung halten. Ein weitere Herausforderung: der Lieferverkehr. Foto: Bastian Hauck
Das Schild gegenüber der Kirchen weist darauf hin: Verkehrsberuhigter Bereich und nur Kurzzeitparken möglich. Foto: Bastian Hauck
Weitere Stellflächen gibt es etwa in der Pariser Straße in Richtung Freiwillige Feuerwehr. Foto: Bastian Hauck
Apotheken-Mitarbeiter Andreas Hohe hat einen eigenen Parkplatz für Geschäftskunden. Das Angebot reiche aber nicht aus. Foto: Bastian Hauck
Teilweise würden auch hier Autofahrer ihr Auto abstellen - obwohl das Verkehrsschild klarmacht, wer hier stehen darf und wer nicht. Foto: Bastian Hauck
Wie viele Parkplätze müssen eigentlich pro Wohneinheit ausgewiesen werden? Das regelt die Landesbauordnung. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus einer Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Für Einfamilienhäuser sind ein bis zwei Stellplätze je Wohnung nötig, für Mehrfamilienhäuser einer bis eineinhalb.