Urteil nach Schlag gegen Linienrichter: Lange Sperre
Nach dem Skandal-Spiel im Fußball-Verbandspokal, das nach einem Schlag gegen den Linienrichter abgebrochen wurde, wurde am Montag ein Urteil gefällt. Gegen den TuS Rüssingen und den Spieler.
Von red
Ein Schiedsrichter zeigt einem Fußballspieler die rote Karte.
(Foto: Patrick Seeger/dpa)
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RÜSSINGEN - Ausschluss aus dem Südwestdeutschen Fußballverband (SWFV) und zwei Jahre Spielsperre - so lautet das am Montagabend nach dreistündiger Verhandlung gesprochene Urteil gegen den Spieler des TuS Rüssingen, der im Verbandspokalhalbfinale gegen den SV Alemannia Waldalgesheim am 20. November einen Linienrichter geschlagen und so einen Spielabbruch herbeigeführt hatte.
Zudem werden die Rüssinger, die den Spieler inzwischen suspendiert haben, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt und dürfen sowohl in der Saison 2020/21 als auch 2021/22 nicht am Verbandspokal-Wettbewerb teilnehmen. Das abgebrochene Spiel gegen den SV Alemannia Waldalgesheim wird 2:0 zu Gunsten der Gäste gewertet, die damit als erster Finalteilnehmer feststehen.
Der TuS Rüssingen hat eine Woche lang Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.